Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Türkei rigide Strafen über "Diebstahl von Kulturgütern" verhängt. Dies kann im Ernstfall dazu führen, dass der "hübsche Stein", den Sie im Gepäck als Erinnerungsstück mitgenommen haben, Sie geradewegs ins Gefängnis führt.

Die Strafen mögen Ihnen unangemessen hoch vorkommen, aber die Türkei wurde jahrzentelang teilweise sogar von Vertretern namhafter Museen regelrecht ausgeplündert und so sind in dieser Hinsicht grosse Empfindlichkeiten aufgetreten.

In den zahllosen Andenkenläden können Sie sich mit Erinnerungsstücken zu günstigen Preisen eindecken, auch wird niemand Sie einsperren, weil Sie ein paar bunte Kiesel vom Strand eingesteckt haben. Aber vermeiden Sie es unbedingt, sich einen Stein einzustecken, der offensichtlich bearbeitet ist - auch wenn er scheinbar weitab von bekannten Ausgrabungsstätten gefunden wurde. Die ganze Türkei ist eigentlich eine einzige antike Stätte - und für einen Laien sieht ein wertvolles Artefakt vielleicht wie ein popliger Stein aus, wäre aber für einen Archäologen unter Umständen der Fund des Jahres!
Vorsicht walten lassen sollten Sie auch von angeblich antiken Schnäppchen in den Basaren, die beispielsweise Münzen, Keramiken, Steine oder antike Teppiche betreffen: diese Teile sind in den allermeisten Fällen entweder gefälscht oder illegal! Dasselbe gilt übrigens für die süssen kleinen Landschildkröten oder Chamäleons, die oft für wenig Geld angeboten werden: auch die Ausfuhr dieser Tiere ist verboten und mit hohen Strafen belegt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Zu dem Thema noch einer der wenigen "objektiven" Medienberichte:

Alte Steine und Muscheln liegen lassen
Berlin (dpa/gms) - Reisende sollten bei der Rückkehr aus ihrem Urlaub keine Altertümer unklarer Herkunft, Muscheln oder seltene Pflanzen im Gepäck haben. »Alles, was zweifelhaft sein könnte, sollte man lieber nicht mitnehmen«, rät Christian Boergen vom Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV) in Berlin.

Gegenwärtig steht in Antalya ein Deutscher vor Gericht, weil ein angeblich antiker Stein in seinem Gepäck gefunden worden war.

Ein Ausfuhrverbot für Antiquitäten gilt laut Boergen nicht nur in der Türkei, sondern beispielsweise auch in Tunesien und vielen anderen Ländern. Zu beachten seien auch Artenschutz-Regelungen. »In den Karibikländern bekommen Sie zum Beispiel Probleme, wenn Sie Muscheln mitnehmen.« Auch Thailand und Birma seien bei der Ausfuhr geschützter Gegenstände besonders streng. Vor jeder Reise sollten sich Kaufinteressenten daher über das geltende Recht informieren.

Im Falle der Türkei rät das Auswärtige Amt in Berlin zu besonderer Vorsicht: Der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von Antiquitäten könne mit Gefängnis bis zu zehn Jahren bestraft werden. Das Ausfuhrverbot gelte auch für alt aussehende Gegenstände, Fossilien und behauene Steine, heißt es in den Sicherheitshinweisen der Behörde im Internet.

Beim Kauf von Kunsthandwerk sollten Touristen sich möglichst ein Zertifikat oder wenigstens eine Quittung ausstellen lassen, empfiehlt Boergen. »Im Zweifel kann man auch die Reiseleitung fragen - die kann dann auch im Vorfeld Kontakt zu den Behörden aufnehmen.« Grundsätzlich sollte auch der Koffer selbst gepackt werden - dadurch sei ausgeschlossen, dass etwa Kinder oder Angehörige zweifelhafte Gegenstände eingesteckt haben.

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