| Wer
länger als sechs Monate in der Türkei bleiben möchte, muß
vor seiner Einreise in die Türkei bei einer türkischen Auslandsvertretung
(Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat ) in Deutschland ein Visum
einholen. Die Umwandlung eines visumfreien Kurzaufenthaltes in einen Daueraufenthalt
in der Türkei ist nicht mehr möglich.
Ausnahmen sind möglich für Ehegatten von türkischen
Staatsangehörigen. Die Voraussetzungen für die Erteilung
eines Visums für einen Daueraufenthalt können bei einer der
türkischen Auslandsvertretungen erfragt werden. Mit Sicherheit ist
jedoch nachzuweisen, aus welchen Mitteln der Lebensunterhalt während
des Aufenthaltes in der Türkei bestritten werden soll. Ist eine Frau
mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet, gilt ihr Lebensunterhalt
als gesichert.
(Anm.:
Nachweis von Immobilienbesitz, Rentenbescheid, Verdienstbescheinigung,
Sparbuch - ca. 300 € pro Monat geplanten Aufenthalt - etc.. Mitzubringen
ausser Verdienstbescheid: evtl. Mietvertrag und 2 Referenzadressen in
der Türkei, Reisepass (Gültigkeit prüfen!!!) und ein Passfoto.
Der Antrag muss persönlich beim zuständigen Generalkonsulat
erfolgen - nehmen Sie KEIN Handy mit: das ist kein Witz- Sie kommen damit
nicht in die Vertretung!).
Die
Aufenthaltserlaubnis (Ikamet) wird zunächst für 1 Jahr, dann
für 3 und schliesslich für 5 Jahre erteilt. Ein unbefristetes
Aufenthaltsrecht sieht die türkische Gesetzgebung derzeit noch nicht
vor.
Ehegatten von Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis für
die Türkei besitzen, bekommen eine Aufenthaltserlaubnis, deren Dauer
sich nach der Dauer der Aufenthaltserlaubnis des Erstberechtigten richtet.
Kinder unter 18 Jahren von
Ausländern erhalten eine Aufenthaltserlaubnis von der Dauer, wie
sie die Eltern haben. Wenn die Kinder das 18.Lebensjahr vollenden, erhalten
sie eine unabhängige Aufenthaltserlaubnis von jeweils fünf Jahren,
wenn sie bereits vorher mindestens fünf Jahre eine Aufenthaltserlaubnis
hatten. Bei kürzerem Voraufenthalt "wird der Antrag gesondert geprüft",
d.h. es dürfte zu einer auf den Einzelfall abgestimmten Ermessensentscheidung
erfolgen.
Eine
Verlängerung ist rechtzeitig zu beantragen! Nach Ablauf
der Aufenthaltserlaubnis erfolgt ein Eintrag ins IKAMET TEZKERESI mit
der folgenden Bedeutung: "Ausländischer Inhaber dieses Ikamet Tezkeresi
hat Aufenthaltserlaubnis beantragt, der Vorgang ist in Bearbeitung; dieser
Vermerk hat eine Gültigkeit von 15 Tagen". Dieser Vermerk berechtigt
auch zur Aus- und Wiedereinreise innerhalb der 15-Tages-Frist; Strafgebühren
für überzogenen Aufenthalt fallen in dieser Zeit nicht an.
Informationen
zu Formalitäten bei einer Heirat mit Türken finden Sie hier:
www.tuerkeiteam.de
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| Wer
in der Türkei eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchte, benötigt
neben der Aufenthaltserlaubnis auch eine Arbeitserlaubnis. Mit dem 3-monatigen
Touristenvisum ist keine Arbeitserlaubnis möglich! Auch im Ikamet
- der türkischen AE - wird zunächst grundsätzlich eingetragen
"Arbeitsaufnahme nicht gestattet ("Calisma hakki vermez").
Die Arbeitserlaubnis ist nicht an die Person, sondern an den Arbeitsplatz
gebunden, was den Erhalt sehr schwierig macht. Der Arbeitgeber muss zunächst
nachweisen, dass er keinen entsprechenden türkischen Arbeitnehmer
finden kann und dass er genau diesen Ausländer einstellen MUSS. Branchenfremden
wird KEINE Arbeitserlaubnis erteilt, die entsprechende Ausbildung bzw.
Berufserfahrung muss per Zeugnis belegt sein. Achtung: in letzter
Zeit werden gerne 3- bis 6-monatige "Praktika" - insbesondere
von Immobilienfirmen - angeboten. Wenn Sie nicht von einer deutschen Firma
abgeordnet wurden, ist auch hierfür die Arbeitserlaubnis erforderlich!!!!
In
touristischen Gebieten, insbesondere an der Türkischen Riviera, sind
die wenigsten Arbeitgeber geneigt, diesen Parforceritt durch die Institutionen
durchzuhalten und vertrösten gerne mit angeblichen "Ausnahmegenehmigungen",
"genehmigungsfreien Probezeiten" oder, ganz plump, mit "hervorragenden
Beziehungen" zum Polizeichef. Damit liefert man sich aber auf Gedeih
und Verderb dem Chef aus....
Der eigentliche Grund ist aber ein anderer: hat der Arbeitnehmer eine
Arbeitserlaubnis, muss er auch versichert - und die Versicherung auch
bezahlt - werden. Ferner ist der Arbeitgeber verpflichtet, die GESAMTEN
Kosten für die Beantragung zu tragen, da die Erlaubnis ja an den
Arbeitsplatz und nicht an die Person gebunden ist. Beliebt ist die Praxis,
die Aufenthaltserlaubnis an die Arbeitserlaubnis zu koppeln, womit sich
der Angestellte völlig in die Hand des Chefs begibt, da bei Kündigung
beides erlischt..
Es muß jedoch bedacht werden, dass angesichts der Situation auf
dem türkischen Arbeitsmarkt mit der Erteilung einer Arbeitserlaubnis
nur in sehr seltenen Fällen gerechnet werden kann. Die türkische
Auslandsvertretung erteilt, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben
sind, ein Visum von kurzer Laufzeit ( etwa 3 Monate ).Nach der Einreise
mit diesem Visum müssen Sie dann bei der Ausländerbehörde
(Yabancilar Subesi ) die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beantragen,
die zunächst für ein Jahr erteilt wird, dann für drei Jahre
und danach für jeweils 5 Jahre verlängert wird.
Wer glaubt, auf die Arbeiterlaubnis verzichten zu können und schwarz
arbeitet (wie sehr viele Deutsche in Alanya), muss sich darüber im
klaren sein, dass es in Alanya vermehrt zu Kontrollen kommt und wer ertappt
wird, muss mit einer hohen Geldbuße (der Arbeitgeber übrigens
auch) rechnen und im Extremfall mit Ausweisung innerhalb 48 Stunden -
mit anschliessendem Einreiseverbot!!!!
Ausnahmen:
1. gründet ein Ausländer eine Firma (mind. GmbH mit 50.000 US-$
Mindesteinlage), wird eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für
die Dauer des Bestehens der Firma erteilt.
2. ausländische Ehefrauen dürfen ohne Arbeitserlaubnis im Familienbetrieb
- auch als alleinige Geschäftsführerin - arbeiten.
Diese
Auskünfte erfolgen ohne Gewähr, sind nach bestem Wissen und
Gewissen erstellt und ersetzen nicht eigene Recherchen. Bitte erkundigen
Sie sich auch selbst beim zuständigen Türkischen Generalkonsulat
in Deutschland!
Weitere
Informationen können Sie einholen beim
Vizekonsulat
Emniyet Müdürlügü Yabancilar Subesi
Uncali Emniyet Müdürlügü 2
Antalya
Tel.: ( 0242 ) 227 96 07, 227 96 00 - 113
Fax : ( 0242 ) 227 96 07
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Nachdem
nun das "Theoretische" abgehandelt ist, möchte ich noch
ein paar Worte zur "Praxis" des Auswanderns - insbesondere in
die Türkei - verlieren....
In Alanya haben ca. 6.200 Deutsche ein "Tapu" sprich eine Urkunde
über Grundbesitz. Der allergrösste Teil davon wird als Ferienwohnung
genutzt, aber ein kleiner Teil wird auch ständig bewohnt. Derzeit
leben ca. 1500 Deutsche mit einer Aufenthaltserlaubnis in Alanya - der
grösste Teil Rentner. Ob es eine Eigenheit von Alanya ist, dass sich
in jedem Stammgast irgendwann einmal der Gedanke festzusetzen scheint,
dass er in Alanya auch mal längere Zeit verbringen möchte oder
gar alle Brücken hinter sich abbrechen will, um für immer hier
zu leben? Ich weiss es nicht....
Grundsätzlich
gilt: ein solcher mehrmonatiger oder noch längerer Aufenthalt braucht
mehr Vorbereitung als ein "normaler" Urlaub... zuerst sollte
man genau wissen, warum man geht:
Wenn man geht, weil das Leben in Deutschland nicht klappt und zu schwierig
gegenüber dem scheinbar lässigen Leben im Süden zu sein
scheint, lasse man die Finger davon: die Probleme, vor denen man flüchtete,
warten am Ziel schon auf einen. Wer in Deutschland nicht vorwärts
kommt, wird es im Ausland erst recht nicht schaffen! In der Türkei
ist das Leben nicht leichter, sondern härter, es sei denn, man bezieht
Geld aus Deutschland (Rente etc.). Weitaus mehr als in Deutschland ist
man auf verwandtschaftliche Beziehungen, auf ein weites Netz aus Verpflichtungen
und Abhängigkeiten angewiesen, da das soziale Netz vollkommen fehlt.
In den Städten und Touristenzentren funktioniert auch dieses "urtürkische"
System der gegenseitigen Hilfe oft nur noch mehr recht als schlecht. Wer
bei null anfangen muss, dem wird in den seltensten Fällen Hilfe ohne
die Erwartung von Gegenleistungen oder ohne Hintergedanken angeboten.
Darüber sollte
mach sich im klaren sein, wenn man auswandern möchte. Das Leben in
Alanya hat viele Gesichter - und einige davon sind nicht sehr freundlich....
In jedem Paradies
gibt es Schlangen - nehmen Sie keine von zuhause mit....
Wenn man "der Liebe wegen" geht, muss man sich fragen, ob die
Liebe es wert und stark genug ist, alles Bekannte und Vertraute aufzugeben
und ein neues Leben zu beginnen, in dem man zumindest die erste Zeit entweder
finanziell oder gesellschaftlich (oder beides) vom Partner abhängig
ist. Hält die Liebe den Frust, das Heimweh und die Einsamkeit aus,
die zwangsläufig kommen? Das kann man leider nicht vorab mit ja oder
nein beantworten - das muss die Zeit zeigen. Gerade in Alanya ist für
romantische Träume vom Leben im Süden mit dem Liebsten wenig
Platz... viele Frauen leiden unter der Einsamkeit in einem fremden Land,
weil sie feststellen, dass der Partner durchaus sein eigenes Leben weiterlebt,
während
man selbst alles Vertraute aufgegeben hat... wer da nicht stark ist und
viele innere Reserven hat, wird daran zerbrechen. Oft ist es aber auch
die einzige Chance, das "wahre ich" des Partners kennenzulernen
- und diese Erkenntnis ist nicht immer leicht...
Wenn
man geht, weil die Abenteuerlust treibt, die Neugier auf Neues und die
Sehnsucht nach einem anderen Leben - und wenn man es gut und nüchtern
vorbereitet - dann, und nur dann kann es gutgehen!
Bie
mir war es die Liebe und das Abenteuer, das mich nach Alanya gezogen hat,
und auch bei mir folgte der anfänglichen Euphorie die Ernüchterung.
insbesondere mein Ausflug in das türkische Arbeitsleben als Angestellte
einer allseits bekannten deutschen Immobilienfirma, einem türkischen
Optiker und einem türkischen Makler waren so grandiose Misserfolge,
dass ich beschloss, künftig nur noch für unser eigenes Geschäft
- Force Rental eben, zu arbeiten, und das bisher mit Erfolg. Hätte
in dieser Zeit und bis heute nicht mein Mann und seine ganze Familie geschlossen
hinter mir gestanden, hätte ich es wohl nicht geschafft....
Sie
wollen trotzdem diesen Schritt wagen, ich habe Sie nicht abgeschreckt????
Machen Sie sich eine Checkliste:
*
was genau will ich dort?
* wie
lange will ich bleiben?
* Will ich kündigen oder um Auszeit bitten?
* Wieviel Geld brauche ich monatlich?
* Was will ich in Alanya tun?
* Wieviel Geld brauche ich als stille Reserve?
* Wo und wie will ich wohnen? Mieten oder Kaufen?
* Was mache ich mit meinem Auto, mit meiner Wohnung, mit Haustieren, mit
meinem Telefon, meinem Bankkonto etc. in Deutschland?
* Wie gleiche ich meinen Verlust in der Rentenzahlung (Zukunftssicherung)
aus?
* Wie sichere ich mich im Krankheitsfall ab?
* Was will ich mitnehmen, was evtl. verkaufen?
* Wie stehen Familie und Freunde dazu?
Dass
Sie sich vorher genau überlegt haben, dass Sie die Auswanderung auch
wirklich wollen, versteht sich von selbst...
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